Kennzeichnung (Chip) |
| Veröffentlicht von Dieter Dust (dust) am 25.07.2011 |
| rund um's Haustier >> TIPPS |
Mikrochip mit Zahlencode - Die Lebensversicherung für ihr Tier.
Am 03. Juli 2011 ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, die besagt, dass, Hunde,
Katezn und Frettchen beim Grenzübertritt gekennzeichnet sein müssen. Die Kenn-
zeichnung soltte vorzugsweise durch einen Transponder, der einen Mikrochip enthält,
erfolgen. Vorerst wird aber auch noch eine Tätowierung anerkannt, sofern diese
zweifelsfrei und deutlich lesbar ist.
Lebensversicherung fürs Tier
Gerade im Urlaub passiert es häufig, dass Hund oder Katze entwischen und sich in der
Fremde verirren. An wen soll man sich nun wenden, wenn man sich nicht auskennt und
die Landessprache nicht spricht? Wo wird das Tier hingebracht?
Der Chip ist eine Art Lebensversicherung für die Tiere. Diese greift aber nur, wenn der
Tierhalter die Nummer des Chips und seine Kontaktdaten bei Tierschutzorganisation
TASSO hinterlegt hat. Ohne diesen Schritt hilft der Chip bei Verlust des Tieres nicht
weiter, da dieser nur den Zahlencode enthält und nicht die Adresse des Halters.
Sicher und bewährt
Das Einbringen des Chips ist für das Tier schmerzfrei und ungefährlich.
So sind Tiere nach einem kleinen Piks immer zweifelsfrei ihren Besitzern zuordnen.
Der Code wird mit einem Transponder-Lesegerät abgelesen, das vielen Tier-
ärzten und Tierheimen vorliegt.
Wird das entlaufene Tier gefunden, liest der zuständige Tierarzt oder Tierheim-
Mitarbeiter die Nummer ab und kontaktiert TASSO. Die Mitarbeiter dort teilen
dem Besitzer dann umgehen mit, wo er sein Tier abholen kann.
Die Registrierung bei TASSO sowie die Rückvermittlung des Tieres sind kostenlos.
TIPP
Falls das Tier schon gechippt ist, sollte vor dem Urlaub noch einmal überprüft
werden, ob bei TASSO auch die aktuellen Kontaktdaten vorliegen.
Zuletzt geändert am: 20.03.2012
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